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Hört ihr Leut und laßt euch sagen - das klingt ja wie in alten Tagen...
Öhringen lässt die Nachtwächtertradition wieder aufleben!
Die geführte Runde mit dem Nachtwächter dauert etwa 1,5 Stunden.
Sie erfahren viel über die Geschichte von Öhringen und den Nachtwächterbrauch. Auch an einigen Anekdoten und lustigen Einlagen werden Sie sicher Ihre Freude haben.
Rundgang mit interessanten Einblicken in Stadtgeschichte und Nachtwächterbrauch. Überraschungen inklusive! Auf Anfrage können zum Abschluss der Führung im Museum Werkstatt Pflaumer hohenloher Schmalzbrot und Most verkostet werden.
Preis (ohne Vesper):
bis 10 Personen 50 Euro jede
weitere Person plus 5,00 Euro (max. ca. 30 Personen)
Rundgang mit humorvollen Einlagen und abschließendem Nachtwächterlied.
Nachtwächterführung mit Vesperunterbrechung (z. B. mit "Backstoakäs", Zwiebeln und eingelegter Schwarzwurst) auf Wunsch buchbar. Ebenso buchbar ist ein kulinarischer Stadtrundgang mit Nachtwächter-Menü im Hotel Württemberger Hof. Bitte Preise anfragen!
Geschenkgutscheine möglich.
Preis (ohne Vesper oder Menü):
bis 10 Personen 50 Euro
jede weitere Person plus 5,00 Euro (max. 50 Personen)
Mehr Infos auf www.nachtwaechter-oehringen.de
Ab April 2021 immer am 1. und 2. Mittwoch im Monat.
Dauer: 90 Minuten
Treffpunkt: Rathauseingang, Marktplatz 15.
Termine, Startzeit und Kontakt für die Anmeldung siehe unten.
Teilnahmegebühr: 5,00 Euro pro Person.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um Anmeldung beim jeweiligen Nachtwächter oder bei der Tourist-Info gebeten.
Nachtwächter Fritz Offenhäuser, Tel. 07941 207387
Nachtwächter Günter Patzelt, Tel. 07942 941888
Tourist-Info, Tel. 07941 68-118
Termine der öffentlichen Nachtwächterführungen 2020:
Mi. 02.12.2020 | 20 Uhr | Günter Patzelt findet nicht statt |
Mi. 09.12.2020 | 20 Uhr | Fritz Offenhäuser findet nicht statt |
Termine der öffentlichen Nachtwächterführungen 2021:
Mi. 07.04.21 | 20 Uhr | Günter Patzelt |
Mi. 14.04.21 | 20 Uhr | Fritz Offenhäuser |
Mi. 05.05.21 | 20 Uhr | Günter Patzelt |
Mi. 12.05.21 | 20 Uhr | Fritz Offenhäuser |
Mi. 02.06.21 | 20 Uhr | Günter Patzelt |
Mi. 09.06.21 | 20 Uhr | Fritz Offenhäuser |
Mi. 07.07.21 | 20 Uhr | Günter Patzelt |
Mi. 14.07.21 | 20 Uhr | Fritz Offenhäuser |
Mi. 04.08.21 | 20 Uhr | Günter Patzelt |
Mi. 11.08.21 | 20 Uhr | Fritz Offenhäuser |
Mi. 01.09.21 | 20 Uhr | Günter Patzelt |
Mi. 08.09.21 | 20 Uhr | Fritz Offenhäuser |
Mi. 06.10.21 | 20 Uhr | Günter Patzelt |
Mi. 13.10.21 | 20 Uhr | Fritz Offenhäuser |
Mi. 03.11.21 | 20 Uhr | Günter Patzelt |
Mi. 10.11.21 | 20 Uhr | Fritz Offenhäuser |
Mi. 01.12.21 | 20 Uhr | Günter Patzelt |
Mi. 08.12.21 | 20 Uhr | Fritz Offenhäuser |
Nachtwächterrundgang
Sa. 19.06.2021, 20 Uhr
Nachtwächterrundgang mit mobiler Weinprobe.
Start ist vor dem Schloß in Öhringen.
An verschiedenen Örtlichkeiten gibt es neben historischem zu Öhringen kleine Weinproben.
Der Rundgang kostet 15 € pro Person.
Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich unter info(at)gp-events.net oder 07942-941888 beim Nachtwächter Günter Patzelt
Rundgang I "Obere Innenstadt" - Dauer ca. 1 Stunde
Rundgang II "Rathaus - Marktstraße - Altstadt" (mit Obelisk und Huberinushaus) - Dauer ca. 1 Stunde
Kosten Rundgang I oder II:
Gruppen (mind. 10 Personen): 25 Euro,
für jedes weitere Kind/Jugendlicher: 2,50 Euro
Begleitperson: 4 Euro
Beide Rundgänge zusammen (ca. 2 Stunden): 4 Euro pro Kind/Jugendlicher
Begleitperson: 5 Euro
Hinweis: Die Kinderrundgänge mit dem Nachtwächter sind für Kinder unter zehn Jahren nur bedingt geeignet. Wir bitten um Verständnis, dass sich der Nachtwächter vorbehält, Gruppen mit kleineren Kindern unter Umständen abzulehnen. Bitte sprechen Sie den Nachtwächter ggf. direkt an.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen werden Rundgänge für Kinder/ Jugendliche nur für Schulklassen bzw. Kindergruppen mit Versicherungsschutz durchgeführt. Dies gilt auch für private Kindergeburtstagsführungen. Durch die Buchung eines Rundgangs bestätigen Sie, dass für die Kinder ein Versicherungsschutz vorhanden ist.
Bei Rundgängen mit Kinder- und Jugendgruppen übernimmt der Nachtwächter nicht die Aufsichtspflicht. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den offiziellen Begleitpersonen.